Zuweisung

Ärztliche Zuweisung

Konsultieren Sie Ihren Hausarzt oder Spezialisten. Als erstes klärt er Ihre Beschwerden ab, stellt eine Diagnose und schreibt eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie. Mit ihr kommen Sie zu uns. Mit einer Verordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Maximal sind 9 Sitzungen pro Verordnung möglich. Weitere Sitzungen machen eine neue ärztliche Verordnung nötig.

Private Zuweisung

Manchmal kommt ein Patient oder eine Patientin ohne ärztliche Verordnung zu uns. Auch das ist möglich. In diesem Fall werden die Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse, sondern vom Patienten oder der Patientin selbst getragen. Falls Sie eine Zusatzversicherung im Bereich der Alternativmedizin haben, werden die Kosten teilweise übernommen.

Preise auf Anfrage.

Heimbehandlung

Auch eine Heimbehandlung (Stadtgebiet Chur) ist möglich. Wenn Sie aus medizinischen Gründen, wie sehr starker Gehbehinderung, Lähmungen, Bettlägerigkeit, etc. nicht zu uns in die Praxis kommen können, kommen wir zu Ihnen.

Dafür benötigen wir die ärztliche Zuweisung für eine Domizilbehandlung.